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EU AI Act in Österreich: Was jetzt praktisch zu prüfen ist

Ein datierter Orientierungsrahmen für Anbieter und Betreiber von KI-Systemen — keine Rechtsberatung.

Von · Fachlich überarbeitet am · Sprachfreigabe durch Inhaber am 5. September 2026

Prüfen Sie beim EU AI Act zuerst Ihre Rolle, den konkreten Verwendungszweck und die Risikokategorie des Systems. Dokumentieren Sie danach Datenfluss, menschliche Aufsicht, Transparenz, KI-Kompetenz und Nachweise. Der überwiegende Teil der Verordnung gilt seit dem 2. August 2026; einzelne Regeln für Hochrisiko-Systeme folgen später.

Hinweis: Dieser Beitrag ist eine allgemeine, auf den 4. September 2026 datierte Orientierung und keine Rechtsberatung. Prüfen Sie den Einzelfall mit qualifizierter Rechts- und Fachberatung.

Stand und Zeitplan

Die Verbote bestimmter Praktiken und Vorgaben zur KI-Kompetenz gelten seit dem 2. Februar 2025. Governance-Regeln und Pflichten für Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck gelten seit dem 2. August 2025. Der überwiegende Teil der Verordnung sowie Transparenzpflichten gelten seit dem 2. August 2026. Für bestimmte Hochrisiko-Systeme nennen die amtlichen Übersichten spätere Anwendungstermine. Prüfen Sie deshalb immer die aktuelle amtliche Fassung und mögliche Übergangsregeln.

Rolle und System bestimmen

Dokumentieren Sie, ob Sie ein System entwickeln beziehungsweise unter eigenem Namen bereitstellen oder es in eigener Verantwortung einsetzen. Halten Sie den beabsichtigten Zweck, betroffene Personen, Eingaben, Ausgaben und angebundene Systeme fest. Dieselbe technische Komponente kann je nach Einsatzkontext anders zu beurteilen sein.

Praktischer Prüfpfad

  1. Prüfen, ob eine verbotene Praxis berührt ist.
  2. Rolle, Zweck und mögliche Risikokategorie festhalten.
  3. Transparenz gegenüber Nutzern und Betroffenen prüfen.
  4. Menschliche Aufsicht, Datenqualität, Protokollierung und Sicherheit dem Risiko angemessen planen.
  5. KI-Kompetenz der beteiligten Personen anhand ihrer Aufgaben organisieren.
  6. Verträge und Informationen externer Modell- oder Systemanbieter einbeziehen.

Nachweise als Betriebsaufgabe

Führen Sie ein Systeminventar mit Eigentümer, Zweck, Version, Datenquellen, Anbieter und Prüftermin. Verknüpfen Sie Testfälle, Freigaben, Vorfälle und Änderungen damit. Ein einmaliges Dokument ersetzt keine fortlaufende Kontrolle, wenn Modelle, Daten oder Verwendungszweck verändert werden.

Amtliche Primärquellen

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Im Kennenlerngespräch prüfen wir Bedarf, Risiken und den sinnvollsten nächsten Schritt. Danach erhalten Sie einen auf Ihren Bedarf zugeschnittenen Vorschlag.

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